Allgemeine Geschäftsbedingungen

Peter Rabenau

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1.1.2013

Warenzeichenvermerk

Alle angeführten und dargestellten Warenzeichen, in Form von Bild- oder Wortmarken, sind Eigentum der jeweiligen Unternehmen.

 

Haftung und Schadenersatz

Bei Ausfall einer Seminar- oder Trainingsveranstaltung durch Krankheit des Referenten / der Referentin, höhere Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Realvision kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden. Generell gilt, dass realvision bei Ausfall einer Seminar-oder Trainingsveranstaltung nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann. In Fällen einzelvertraglich vereinbarter namentlich genannter Trainer kann bei Ausfall des Trainers aus wichtigem Grund, kein Schadenersatzanspruch gegen realvision hergeleitet werden. ie haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch das Abhalten einer Seminar- oder Trainingsveranstaltung entstanden sind – es sein denn, diese Schäden wurden durch realvision oder ihre Erfüllungsgehilfen (bspw. Subunternehmer) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. realvision haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder sonstigen Ansprüchen Dritter. Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass aufmerksame TeilnehmerInnen das Seminarziel erreichen können. realvision garantiert nicht den Seminarerfolg oder das Bestehen einer sich daran anschließenden Prüfung, durch die jeweiligen TeilnehmerInnen. realvision haftet nicht für hieraus resultierende Schäden.

 

Schutz- und Urheberrechte

Die im Rahmen von Seminaren oder individuellen Kundenveranstaltungen erstellten und an die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind geistiges Eigentum von realvision bzw. der jeweiligen Geschäftspartner von realvision. Realvision bzw. der jeweilige Geschäftspartner von realvision beansprucht hierfür das Urheberrecht. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung dieser Seminarunterlagen darf – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung von realvision erfolgen. realvision behält sich vor, eventuelle Verstöße gegen Schutz- und Urheberrechte prüfen zu lassen und ggf. auch rechtlich zu ahnden. Jede  Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung von realvision unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die notwendige Erlaubnis wird jeweils bei Beauftragung besonders schriftlich erteilt und begrenzt sich ausschließlich auf die für den beauftragten Kurs von Auftraggeber namentlich erwähnten Personen.

 

Preisangaben, Zahlungsfristen und Verzugszinsen

Sämtliche Preisangaben sind in Euro (€) und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Die jeweiligen Zahlungsfristen sind den Rechnungen zu entnehmen und gelten ab Rechnungseingang. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb dieser Frist – ohne Abzug – zur Zahlung fällig. Nach Verstreichen des Fälligkeitsdatums, ohne Feststellung des Zahlungseinganges, behält sich realvision vor, Verzugszinsen in Höhe von zwölf (12) Prozent über dem Refinanzierungssatz der Österreichischen Nationalbank (Basiszinssatz) geltend zu machen.

 

Rücktritt und Umbuchung

realvision ist bei Rücktritt oder Umbuchung schriftlich zu informieren. Für die Fristberechnung ist der Zugang (Posteingangsdatum) bei realvision entscheidend. Bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn kann der Kunde seine / die Kundin ihre Buchung kostenfrei stornieren. Danach wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe der gesamten Seminargrundgebühr erhoben. Terminliche Umbuchungen können bis 2 Wochen vor Seminarbeginn ohne die Entstehung zusätzlicher Kosten vorgenommen werden und müssen innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglich festgesetzten Seminartermin nachgeholt werden.

 

Änderungen

realvision behält sich das Recht vor, bei Verhinderung eines Trainers einen Ersatztrainer zu stellen. Ansprüche des Kunden entstehen hierdurch nicht.

 

Salvatorische Klausel und Änderungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen in allen Fällen der Schriftform.

 

Anwendbares Recht

Gerichtsstand, für eventuelle Streitigkeiten aus mit realvision und dem Kunden / der Kundin getätigten Geschäften ist das Handelsgericht Wien. Der Kunde / die Kundin ist nicht berechtigt, seine / ihre Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

Die vorliegenden AGB gelten auf unbestimmte Zeit und warden von realvision auf Bedarf hin angepasst, verändert oder erweitert.